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 Beregnung im Mai 2007
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| Was
darf ein Baumpate - und was nicht? Baumpaten (und -patinnen) genießen uneingeschränktes Besuchsrecht in dem neuen Wald. Ein Leben lang.
Paten können für die Patenzeit (5 oder 10 Jahre, je anch Wahl) ihren Patenbaum individuell, dezent und ohne Einfluss auf das Wachstum des Baumes kennzeichnen, z.B. mit einem angehängten Namensschild, einem bunten Faden o.ä. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Nicht-Patenbaum zum nächsten Patenbaum innerhalb der Pflanzreihen einzuhalten. Ein Anspruch auf eine besondere Art, Sorte, eine besondere Lage und/oder Baumgröße besteht nicht.
Durch die Patenschaft entstehen keine Anliegerrechte und -pflichten! Paten brauchen deshalb auch keine Pflichtbeiträge zum Erhalt der landwirtschaftlichen Wege (Wegverband), zum Erhalt der ländlichen Wassergräben (Wasserverband) oder andere Pflichtbeiträge, Steuern und Abgaben zu zahlen (zahlen alles wir). Jedoch erhalten Paten im Gegenzug auch keine Einnahmen aus den (uralten) Salzrechten, der Verpachtung der Jagdrechte oder andere Einnahmen auf diese Fläche.
Paten erwerben Besuchs- und Zugangsrechte, Informationsrechte, Fotorechte,.. Die verkehrsrechtlichen Vorgaben (direkter Zugang nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich; Parkmöglichkeit ca. 1000m vor der Anlage) sind ebenso wie andere Gesetze (Wald- und Wegeordnung, Umweltvorgaben, Wasserschutzgesetze,..) zu beachten. Insbesondere: Hunde sind anzuleinen, Rauch- und Feuerverbot im Wald, Zelt- und Campingverbot,..
Müll gehört nicht in den Wald.
Es dürfen keine Grabungen oder Verpflanzungen vorgenommen
werden. Paten haben ein späteres Vorkaufsrecht, d.h.: Sollten einzelne Bäume, Baumreihen oder Teilflächen irgenwann einmal verkauft werden, haben Paten bei gleichem Angebot Vorrang. (Informationen über einen evtl. Verkauf werden nur per E-Mail mitgeteilt. Interessenten sind daher gebeten, Ihre E-Mail-Adresse bei uns zu hinterlegen.)
Es bestehen keine Ersatzansprüche bei Totalverlust der Anlage aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Naturkatastrophen, Feuer,..). Patenbäume, die bei späteren Durchforstungen (frühestens nach 10 bis 15 Jahren) entfernt werden müssen, werden nicht mehr ersetzt. Unser Ziel ist es, alle Patenbäume langfristig zu erhalten.
Die Patenschaft berechtigt zu keinem Eigentumsanspruch, sie kann nicht im Grundbuch eingetragen werden, sie ist nicht übertragbar, vererbbar, veräußerbar oder handelbar. Patenschaften als Geschenk sollten von Anfang an auf den Namen des/der Beschenkten augestellt werden, spätere Änderungen sind leider nicht möglich.
Darf ich Bäume selber pflanzen?
Ja, aber: Beide Wälder (über 13.000 Pflanzen) wurden durch Waldarbeiter
vollständig und flächenfüllend gepflanzt. Es ist jedoch in Einzelfällen möglich, selbst einen Baum zu pflanzen,
wenn er in die Landschaft, zum Boden und zu den Baumsorten passt und wenn in den reihen ein Platz "freigeworden" ist. Da immer wieder einzelne Bäume sterben werden werden auch eigene Nachpflanzungen möglich sein. Jede Pflanzung muss vorher
abgesprochen werden und ist nur für Paten möglich.
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